5/3.2.33 Zeugnis

Autor: Kreutzfeldt

Qualifiziertes Zeugnis

Der Wert eines Antrags auf erstmalige Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ist nach h.M. auf ein Monatseinkommen festzusetzen.88) Das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die nur wenige Monate bestanden haben.89) Streiten die Parteien nur über die Zeugnisnote, wird der Wert teilweise ebenfalls auf ein volles Bruttomonatsgehalt90), zum Teil aber auch nur ein halbes Bruttomonatsgehalt festgesetzt.91)

Abschlusszeugnis, Berichtigung

Ebenfalls mit einem Monatsgehalt wird der Antrag auf Berichtigung eines Abschlusszeugnisses bewertet.92)

Zwischenzeugnis

Nach richtiger Ansicht wird auch der Antrag auf ein Zwischenzeugnis mit einem ganzen Monatsgehalt93) festgesetzt. Werden in einem Verfahren sowohl ein Zwischen- als auch ein Endzeugnis (kumulativ oder hilfsweise) verlangt, soll sich der Wert insgesamt auf nur ein Bruttomonatsgehalt belaufen.