Autor: Kreutzfeldt |
Für den Streit über die Wirksamkeit einer/eines
Befristungsabrede, |
auflösenden Bedingung, |
Anfechtung des Arbeitsvertrags, |
Eigenkündigung, |
Auflösungs -oder Aufhebungsvertrags |
gelten die für die Kündigung aufgestellten Regelungen (Streitwertkatalog I.11).
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