Autor: Kreutzfeldt |
Der Streitwert soll bei einem Streit über die zeitliche Lage des Urlaubs anhand der Vergütung für die einzelnen streitigen Urlaubstage festzusetzen sein.76) Als Grundlage der Bewertung des Antrags auf Unterlassung der Anordnung bezahlten oder unbezahlten Urlaubs ist ein Bruttomonatsgehalt des Antragstellers heranzuziehen.77)
76) | LAG Düsseldorf, Beschl. v. 24.08.2018 - |
77) | LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.04.2009 - 1 Ta 72/09, DRsp Nr. 2009/10684. |
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