5/3.2.26 Urlaub

Autor: Kreutzfeldt

Zeitliche Lage des Urlaubs

Der Streitwert soll bei einem Streit über die zeitliche Lage des Urlaubs anhand der Vergütung für die einzelnen streitigen Urlaubstage festzusetzen sein.76) Als Grundlage der Bewertung des Antrags auf Unterlassung der Anordnung bezahlten oder unbezahlten Urlaubs ist ein Bruttomonatsgehalt des Antragstellers heranzuziehen.77)

76)

LAG Düsseldorf, Beschl. v. 24.08.2018 - 4 Ta 269/18, LAGE § 63 GKG 2004 Nr. 5; LAG Köln, Beschl. v. 13.09.2011 - 4 Ta 245/11, ArbuR 2012, 44.

77)

LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.04.2009 - 1 Ta 72/09, DRsp Nr. 2009/10684.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021