5/3.2.29 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Autor: Kreutzfeldt

Macht der Arbeitnehmer den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend, so ist dieser mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten.82) Der Antrag auf diesen Anspruch wird dabei nicht als unechter Hilfsantrag gestellt, da der Kläger die Weiterbeschäftigung bis zur Rechtskraft der Entscheidung ja selbst für den Fall einfordert, dass er im Kündigungsschutzverfahren erster Instanz unterliegt.

82)

Streitwertkatalog I.24; LAG Hamburg, Beschl. v. 06.06.2012 - 4 Ta 12/12, DRsp Nr. 2012/11258.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021