Nachteilsausgleich
Der Kündigungsschutzantrag und der Antrag auf Abfindungszahlung gem. § 113 Abs. 3 BetrVG betreffen unterschiedliche Streitgegenstände. Allerdings sind die Grundsätze für → Hilfsanträge zu beachten (→ Abfindung).
Streitwertkatalog: keine Regelung.
Nachweis nach NachwG
Die schriftliche Niederlegung von wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 NachwG ist nach § 3 ZPO (freiem Ermessen des Gerichts) zu bewerten. Das LAG Baden-Württemberg hat ein Monatseinkommen, aber auch 1/3 davon für angemessen gehalten.180)
Streitwertkatalog: I. Nr. 7.2.
180) | LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.01.2016 - 5 Ta 161/15; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.12.2009 - 5 Ta 131/09. |
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