N

Nachteilsausgleich

Der Kündigungsschutzantrag und der Antrag auf Abfindungszahlung gem. § 113 Abs. 3 BetrVG betreffen unterschiedliche Streitgegenstände. Allerdings sind die Grundsätze für → Hilfsanträge zu beachten (→ Abfindung).

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Nachweis nach NachwG

Die schriftliche Niederlegung von wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 NachwG ist nach § 3 ZPO (freiem Ermessen des Gerichts) zu bewerten. Das LAG Baden-Württemberg hat ein Monatseinkommen, aber auch 1/3 davon für angemessen gehalten.180)

Streitwertkatalog: I. Nr. 7.2.

180)

LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.01.2016 - 5 Ta 161/15; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.12.2009 - 5 Ta 131/09.