6/17.4.5 Nebentätigkeit während Krankheitszeiten im Hauptarbeitsverhältnis

Autor: Wertheimer

Die arbeitsvertragliche Treuepflicht gebietet, dass sich der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer so verhält, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Löst eine Nebentätigkeit eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aus oder verlängert diese, kann der Arbeitnehmer u.U. seinen Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 3 Abs. 1 EFZG verlieren.25) Ein generelles Nebentätigkeitsverbot während einer Krankheit besteht aber nicht.26) Soweit Nebentätigkeiten nicht durch übermäßige Beanspruchung des Arbeitnehmers dessen vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen, hält sie die Rechtsprechung für zulässig.27) Insoweit ist es gleichgültig, ob diese Nebentätigkeiten während Zeiten der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ausgeübt werden. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob die Nebentätigkeit negative Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers haben kann, etwa bei einem Verhalten, durch das der Heilungsprozess während einer Behandlung verzögert wird.28)