6/17.4 Fallgruppen

Unzulässigkeit der Nebentätigkeit

Die Rechtsprechung bemisst die Unzulässigkeit einer Nebentätigkeit danach, ob diese zu einer Beeinträchtigung berechtigter betrieblicher Interessen des Arbeitgebers führen kann.1) Folgende wichtige Fallgruppen lassen sich hierbei aus der reichhaltigen Kasuistik herausschälen:

erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitskraft im Hauptarbeitsverhältnis;

zeitliche Kollision zwischen Neben- und Haupttätigkeit;

inhaltliche Kollision mit dem Hauptarbeitsverhältnis infolge von Konkurrenztätigkeit;

Unvereinbarkeit der Neben- mit der Haupttätigkeit;

Ausübung der Nebentätigkeit während Krankheitszeiten im Hauptarbeitsverhältnis mit negativen Auswirkungen auf den Heilungsprozess;

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz;

Ausübung der Nebentätigkeit während des Urlaubs im Hauptarbeitsverhältnis;

Verstoß der Nebentätigkeit gegen gesetzliche Bestimmungen.