6/17.4.2 Zeitliche Kollision

Autor: Wertheimer

Die Rechtsprechung sieht ferner bei zeitlichen Kollisionen zwischen Nebentätigkeit und Haupttätigkeit eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers. Das wurde etwa dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer eine Rechtsanwaltstätigkeit nebenberuflich ausüben wollte, die sich zeitlich mit dem hauptberuflich wahrzunehmenden Aufgabenbereich überschneiden konnte. Einerseits wurde bei dieser Fallkonstellation auf eine mögliche Mehrarbeitsbelastung von Mitarbeitern infolge der nebentätigkeitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers abgehoben.7) Andererseits wurde in den Vordergrund gestellt, den arbeitsvertraglich gesetzten Zeitrahmen nicht mehr einhalten zu können.8) Auch im Fall eines Journalisten wurde die zeitgleiche Ausübung einer Nebentätigkeit als mit der im Hauptarbeitsverhältnis zu erbringenden vertraglichen Leistung nicht kompatibel angesehen.