FG München - Urteil vom 18.10.2005 (13 K 1078/03)
I. Streitig ist, ob der Kläger 100.000 DM, die er aufgrund einer gerichtlichen Auflage an den Tierpark gezahlt hat, als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann. Die Kläger [...]