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1. | § |
Definition der "Vervielfältigung" | |
2. | "Vervielfältigung" i.S.d. Urheberrechts ist jede körperliche Festlegung eines Werks, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, |
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