Zu § 10 Abs. 2 Nr. 2 HOAI 1996

Zu § 10 Abs. 2 Nr. 2 HOAI 1996Keine Fortschreibung des Kostenanschlags bei Nachträgen zum Bauvertrag

BGH, Urt. v. 05.08.2010 - VII ZR 14/09 NZBau 2010, 706 = IBR 2010, 634

I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,

wie Unternehmernachträge während der Bauphase bei dem der Honorarermittlung zugrunde zu legenden Kostenanschlag zu berücksichtigen sind.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: