Zu §§ 119,123, § 634a Abs.3, § 640 BGB

Zu §§ 119, 123, 634a Abs. 3, 640 BGBFolgen einer vorzeitigen Abnahmeerklärung

OLG München, Urt. v. 13.12.2011 - 9 U 2533/11 IBR 2012, 138 = NJW-Spezial 2012, 110

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

a)

ob auch bei offensichtlichem Vorliegen von Baumängeln und erheblichen nicht fertiggestellten Leistungen die Abnahme des gesamten vertragsgegenständlichen Bauvorhabens erklärt werden kann,

b)

ob eine derartige Abnahmeerklärung angefochten werden kann.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam und kann später nicht wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand angefochten werden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: