OVG Hamburg - Beschluss vom 19.01.2010 (1 Bf 172/06.Z)
Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20. April 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zuzulassen, wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des [...]