OLG Koblenz - Beschluss vom 04.01.2017 (5 U 138/16)
1. Auf die Erinnerung der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der gegen diese gerichtete Kostenansatz vom 25.11.2016 in Höhe von 20 € zum Kassenzeichen 3616200045193 aufgehoben. 2. Das Verfahren ist nach § 66 Abs. [...]