OLG Thüringen - Beschluss vom 04.09.2017 (1 UF 432/16)
1. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen, weil diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurde und von einer erneuten [...]