SchlHOLG - Beschluss vom 10.01.2017 (2 Ws 441/16 (165/16))
Die weitere Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. I. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts E vom 18. August [...]