OLG Rostock - Beschluss vom 05.06.2009 (3 W 47/09)
1. Die weitere Beschwerde der Verfahrenbeteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 07.04.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Verfahrensbeteiligte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der [...]