OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.01.2013 (3 WF 135/12)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Die gemäß §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht dem [...]