LG Karlsruhe - 08.01.1988 (9 S 271/87)
»Die Klage ist unzulässig, denn der Kl. [Ehemann, im Falle einer von beiden Ehegatten vermieteten Wohnung] kann die Bekl. [Mieterin] nicht im eigenen Namen auf Erteilung der Zustimmung zu der begehrten Mietzinserhöhung [...]