OLG Nürnberg - Urteil vom 25.04.1991 (8 U 99/91)
Die Berufung des Klägers ist statthaft. Sie ist zulässig, weil sie frist- und formgemäß eingelegt und begründet worden ist (§§ 511 ff. ZPO). In der Sache hat sie Erfolg und führt zur antragsgemäßen Verurteilung des [...]