Anordnung einer befristeten Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Die Auseinandersetzung meines Nachlasses schließe ich auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet von meinem Todestag an, aus.

Über diese Zeit berufe ich meinen Bruder Hans Haagen, geboren 09.03.1980, wohnhaft Heinrich-Heine-Straße 14, 12345 Musterstadt, zu meinem Testaments­vollstrecker mit dem Aufgabenkreis der Verwaltung meines Nachlasses und der jährlichen Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben. Die Reinüberschüsse der Verwaltung sind jährlich nachträglich bis spätestens 01.03. des folgenden Jahres auf die Erben zu verteilen.

Die Auseinandersetzung meines Nachlasses nach Ablauf der Frist von fünf Jahren ist ebenfalls Aufgabe des Testamentsvollstreckers, die von ihm alsdann unverzüglich nach billigem Ermessen durchzuführen ist.