Nießbrauchsvermächtnis

Nießbrauchsvermächtnis

Meiner Lebensgefährtin Auguste Koch, geboren 09.08.1975, wohnhaft 12345 Musterstadt, wende ich den Nießbrauch auf Lebenszeit an meinem Zweifamilienhaus Frankfurter Straße 40, Musterstadt, zu. Der Nießbrauch erlischt nicht im Fall einer etwaigen Verheiratung der Bedachten.

Während des Bestehens des Nießbrauchs hat die Berechtigte die Zinsen aus dem Hypothekendarlehen der Stadt- und Kreissparkasse Musterstadt i.H.v. ursprünglich 200.000 € zu zahlen.

Auf Verlangen der Bedachten ist der Nießbrauch am Haus dinglich auf Kosten der Erben sicherzustellen. Dabei ist zu vermerken, dass zur Löschung der Nachweis des Todes der Berechtigten genügt.