zur Urkunde Nr. 389/2019
Frau Sandra Frohnheim geb. Schnell, und Herr Sandro Frohnheim bestätigen, dass
- ihnen heute die Urschrift der Urkunde Nr. 389/2019 des Notars Dr. Max Muster in Musterstadt ausgehändigt wurde,
- sie über die Sechswochenfrist für die Erbausschlagung belehrt wurden,
- sie ferner darüber belehrt wurden, dass die Urschrift der Erbausschlagung so schnell wie möglich dem Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss, damit die Ausschlagungsfrist gewahrt bleibt; zuständig zur Entgegennahme der Erbausschlagung ist das Nachlassgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, aber auch das Nachlassgericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Ausschlagenden.
-
Testen Sie "Praxis des Notariats" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|