Belehrungsvermerk Sechswochenfrist der Erbschaftsausschlagung

zur Urkunde Nr. 389/2019

Frau Sandra Frohnheim geb. Schnell, und Herr Sandro Frohnheim bestätigen, dass

-       ihnen heute die Urschrift der Urkunde Nr. 389/2019 des Notars Dr. Max Muster in Musterstadt ausgehändigt wurde,

-       sie über die Sechswochenfrist für die Erbausschlagung belehrt wurden,

-       sie ferner darüber belehrt wurden, dass die Urschrift der Erbausschlagung so schnell wie möglich dem Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss, damit die Ausschlagungsfrist gewahrt bleibt; zuständig zur Entgegennahme der Erbausschlagung ist das Nachlassgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, aber auch das Nachlassgericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Ausschlagenden.

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