Grundstücksübertragung gegen Wohnungsrecht und Herauszahlung an das weichende Geschwisterteil

Urkundenrolle Nummer 1689/2019

(Übergabevertrag)

Verhandelt zu Musterstadt am 18.07.2019

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar

Max Mustermann

mit dem Amtssitz in Musterstadt

erschienen heute:

1.  Herr Karl Bayer, geboren 15.05.1954, wohnhaft Schlossstraße 5, 12345 Musterstadt,

2.  dessen Ehefrau Katharina Bayer geb. Hof, geboren 22.02.1956, wohnhaft ebenda,

3.  Herr Harald Bayer, geboren 29.10.1976, wohnhaft ebenda,

4.  Herr Fritz Bayer, geboren 03.01.1980, wohnhaft Rheinstraße 12, 54321 Musterdorf.

Die Erschienenen sind dem amtierenden Notar persönlich bekannt.

(Der Notar fragte nach einer Vorbefassung i.S.v. §  3 Abs.  1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von den Beteiligten verneint.)

Die Erschienenen erklären sodann den nachfolgenden

Grundstücksübergabevertrag

I. Vorbemerkung

Im Grundbuch des Amtsgerichts Musterstadt von Musterstadt, Blatt 662, ist Herr Karl Bayer als Alleineigentümer des Grundstücks Gemarkung Ober-Ramstadt

Flur 1 Nr. 188      Hof- und Gebäudefläche, Hausgarten,                             Schlossstraße 5                          =     498 m²

eingetragen.

Wie eine von dem amtierenden Notar am heutigen Tag veranlasste Grundbucheinsicht ergeben hat, ist der Grundbesitz wie folgt belastet: