Ehegattentestament mit bindender Schlusserbeneinsetzung
1. Der Erstversterbende von uns beruft den Überlebenden zu seinem unbeschränkten Alleinerben als Vollerben.
2. Der Überlebende von uns beruft zu seinen unmittelbaren Erben die zum Zeitpunkt seines Todes vorhandenen gemeinschaftlichen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge in der ersten Erbordnung. Nach den heutigen Verhältnissen wären dies die Kinder:
a) Karl Haagen, geboren 18.05.1979, wohnhaft Platanenallee 187, 12345 Musterstadt,
b) Caroline Müller, geb. Haagen, geboren 08.10.1983, wohnhaft Olof-Palme-Allee 1, 12345 Musterstadt.
je zur Hälfte.
3. Besondere Teilungsanordnungen auf den Tod des Überlebenden von uns treffen wir nicht. Vermächtnisse ordnen wir nicht an.
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