Einseitiger Erbvertrag

Urkundenrolle Nummer 218/2019

(Erbvertrag)

Verhandelt zu Musterstadt, am 21.02.2019.

Vor

Dr. Max Mustermann Notar in Musterstadt

erschienen:

1.  Herr Bernhard Schneider, geboren 02.12.1952, wohnhaft Mohrenstraße 18, 50667 Köln, nach seinen Angaben geschieden, und dessen Lebensgefährtin,

2.  Frau Luise Keller geb. Jensen, geboren 12.05.1956, wohnhaft Am Kurpark 1, 53177 Bonn.

Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage ihrer Bundespersonalausweise.

Der Notar überzeugte sich durch die Verhandlung von der Geschäfts- und Testier­fähigkeit der Erschienenen. Die Erschienenen erklärten und ließen Folgendes beurkunden:

ERBVERTRAG

I. Vorbemerkung

Herr Schneider wurde geboren in Köln-Ehrenfeld als Sohn der Eheleute Hinrich Schneider und Helene Schneider geb. Mascher (Geburtsstandesamt Köln IV, heute Köln, Geburtenregisternummer 4327/1942).

Herr Schneider erklärte: Ich habe ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. An der Errichtung eines Erbvertrags bin ich durch frühere Verfügungen von Todes wegen nicht gehindert. Zeugen sollen bei der Beurkundung nicht zugezogen werden.

Herr Schneider und Frau Keller erklärten: Der Erbvertrag und eine beglaubigte Abschrift hiervon sollen unverschlossen in der amtlichen Verwahrung des Notars bleiben.

II. Frühere Verfügungen

Herr Schneider erklärte: Alle etwa bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen hebe ich hiermit auf.

III. Erbfolge nach Herrn Schneider