Vor- und Nacherbschaft

Erbeinsetzung

Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin meine Schwester Emilie Adam, geboren 29.10.1980, wohnhaft Jupiterstraße 15, 12345 Musterstadt.

Meine Schwester Emilie soll jedoch nur Vorerbin sein. Sie ist von allen Beschränkungen befreit, von denen nach dem Gesetz befreit werden kann.

Zum alleinigen Nacherben auf den Tod der Vorerbin und zum alleinigen Ersatz­erben bei ihrem Vorableben setze ich meinen Neffen Hans Adam, geboren 17.02.1975, wohnhaft Marsweg 53, 12345 Musterstadt, ein. Ersatznacherbe ist dessen ältester Sohn Peter Adam, geboren 05.05.1995, derzeit wohnhaft bei seinem Vater.

Die Nacherbenanwartschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Zulässig ist jedoch eine Veräußerung an die Vorerbin; in diesem Fall entfällt auch jede ausdrückliche oder stillschweigende Ersatznacherbeneinsetzung.