Autor: Grziwotz |
HinweisBei der Verwendung von Vollmachten im Ausland (dazu ausführlich Teil 6/3.7.4), z.B. einer Nachlassvollmacht, sollte, um Schwierigkeiten zu vermeiden, die Bevollmächtigung zweckmäßigerweise mittels eines Formulars desjenigen Staates erfolgen, in dem von der Vollmacht Gebrauch gemacht wird. |
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