Schenkung mit dauernder Last

Der Übernehmer ist verpflichtet, dem Übergeber auf Lebenszeit als dauernde Last monatlich im Voraus einen Geldbetrag in einer Höhe von ... Euro zu zahlen. Der Betrag ist jeweils bis zum Dritten eines Monats, erstmals für den auf die Beurkundung folgenden Monat zur Zahlung fällig.

Jeder Beteiligte kann eine Anpassung der monat­lichen Geldleistungen in entsprechender Anwendung des §  323a ZPO verlangen, wenn eine wesentliche Änderung der heutigen Verhältnisse eintritt, die für die Beteiligten bei der Bestimmung der Höhe der Leistungen maßgebend waren.

(Eventuell:) Eine Abänderung darf jedoch nicht aus dem Mehrbedarf des Berechtigten abgeleitet werden, der sich durch seine dauernde Pflegebedürftigkeit, durch seine Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim oder den Bezug einer Rente ergibt.

Jede Anpassung der Zahlungshöhe der vereinbarten Versorgungsleistung ist schriftlich und unter Angabe der Grundlage der Anpassung (z.B. Kaufkraftveränderungen, Ertragsveränderungen, Bedarfsveränderungen u.Ä.) zu dokumentieren und von beiden Beteiligten zu unterzeichnen.

Die vorstehende Vereinbarung erfolgt nur schuldrechtlich und soll ausdrücklich nicht Inhalt der nachstehend bestellten Reallast sein.