Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Zwischen der Kreissparkasse . (nachstehend "Sparkasse" genannt) in .

und Herrn ., geb. am ., wohnhaft in ., (nachstehend "Sparer" genannt), wird folgende Vereinbarung getroffen:

1.   Der Sparer ist Inhaber der Spareinlage mit der Kontonr. . bei der Sparkasse. Hierüber wurde ein Sparkassenbuch mit der vorbezeichneten Nummer ausgegeben.

2.   Zwischen der Sparkasse und dem Sparer wird hiermit vereinbart, dass mit dem Tod des Sparers alle Rechte aus der oben näher bezeichneten Spareinlage unmittelbar auf Frau ., geb. am ., derzeit wohnhaft in ., übergehen. Der Nachweis des Todes hat durch die Vorlage einer Sterbeurkunde zu erfolgen.

3.   Der Sparer hat das Recht, diese Vereinbarung durch eine einseitige schriftliche Erklärung gegenüber der Sparkasse zu widerrufen. Sein Widerrufsrecht erlischt mit seinem Tod, wenn es bis dahin nicht ausgeübt worden ist. Die Erben des Sparers sollen kein Widerrufsrecht haben. Diese Vereinbarung berührt nicht das Recht des Sparers, bis zu seinem Tod frei über seine oben bezeichnete Spareinlage zu verfügen. Das Recht der Sparkasse, an den Inhaber des Sparbuchs mit befreiender Wirkung zu leisten, wird durch diese Vereinbarung ebenfalls nicht berührt.

4.   Die Sparkasse wird aus dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, Frau . nach dem Tod des Sparers von dieser Vereinbarung zu verständigen, es ist ihr aber freigestellt.