Schenkung mit Zahlung einer Leibrente

Der Übernehmer ist verpflichtet, dem Übergeber eine Leibrente monatlich im Voraus, und zwar in einer Höhe von ... Euro zu zahlen. Die Rente ist jeweils bis zum Dritten eines Monats, erstmals für den auf die Beurkundung folgenden Monat zur Zahlung fällig.

Die monatliche Geldleistung erhöht oder ermäßigt sich um denselben Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2010 = 100 gegenüber dem ersten Fälligkeitsmonat verändert, erstmals bei einer Indexänderung um mehr als 10 %, und zwar vom Beginn des nächsten Kalendermonats an. Diese Wertsicherungsklausel wird gemäß den vorangehenden Bestimmungen jeweils erneut anwendbar, wenn sich der genannte Preisindex erneut gegenüber der letzten Anpassung um mehr als 10 % nach oben oder unten verändert hat. Auszugehen ist dabei vom veröffentlichen Indexstand des Monats, ab dem die Bedingung für die Anpassung erfüllt wird.

Voraussetzung einer Änderung der Zahlungspflicht ist stets eine schriftliche Aufforderung des durch die Änderung begünstigten Teils, welche die für die Anpassung maßgeblichen Indexzahlen zu bezeichnen hat. Der geänderte Betrag ist ab dem Monatsersten nach Zugang einer solchen Aufforderung fällig.