Schenkung

Ich, ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ....

Der Übergeber wendet dem Übernehmer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den vorbezeichneten Grundbesitz nebst allen Rechten und Pflichten, den wesentlichen Bestandteilen und dem Zubehör in seinem gegenwärtigen Zustand zum Alleineigentum zu. Die Parteien sind sich über die Unentgeltlichkeit dieses Rechtsgeschäfts einig. Der Übernehmer nimmt die Schenkung an.