6/7.1 Lebensversicherung und Erbrecht ? Vorbemerkung

Autoren: Bäßler/Friedrich

Lebensversicherungsverträge haben als Teil der privaten Vorsorge eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Infolgedessen hat auch die Behandlung von Lebensversicherungen im Rahmen des Erbrechts einiges Gewicht, zumal die Bestimmung eines Begünstigten in Lebensversicherungsverträgen auch ein beliebtes Gestaltungsmittel ist, Zuwendungen an Dritte außerhalb des Erbrechts auf den Todesfall vorzunehmen (Bredemeyer, ZEV 2010, 288). In der Praxis spielen derartige Konstellationen eine erhebliche Rolle, sowohl gemessen an der Häufigkeit des Vorkommens als auch gemessen an der wirtschaftlichen Tragweite.

Ziele

Im Bereich der Nachfolgeplanung sind Lebensversicherungen auch im Vergleich zu alternativen Anlageformen sehr geeignet, folgende Ziele zu erreichen:

Absicherung von Angehörigen, insbesondere beim Tod des Familienmitglieds, das den Familienunterhalt sicherstellt;

Liquiditätsvorsorge für eventuell zu erwartende Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftsteuerbelastung der Erben.

Gestaltungsmöglichkeiten