Autoren: Bäßler/Friedrich |
Bei der Versicherung auf den Todesfall wird die Versicherungsleistung mit dem Tod des Versicherten fällig:
RisikoversicherungDie Leistungspflicht des Versicherers besteht, wenn der Todesfall während einer (begrenzten) Vertragslaufzeit eintritt. Das dürfte praktisch der häufigste Anwendungsfall sein, siehe unten Teil 6/7.2.3. | ||||
Kreditlebens- oder RestschuldversicherungSie dient dazu, den Darlehensgeber vor den Folgen des Versterbens des Darlehensnehmers zu schützen. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht darin, bei Ableben des Darlehensnehmers als versicherte Person die noch offene Forderung des Darlehensgebers zu tilgen (BGH, Urt. v. 08.05.1996 - IV ZR 112/95, NJW 1996, 2230 = ZEV 1996, 263). Praktische Anwendungsfälle sind
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SterbegeldversicherungEs handelt sich um eine unbedingte Todesfallversicherung, die vor allem mit dem Ziel abgeschlossen wird, die Beerdigungskosten zu decken (Joachim, ZEV 2012, |
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