9/3.1.1 Einführung

Autor: Weinand

Code civil/Burgerlijk Wetboek

Die Grundlage des belgischen Erbrechts ist das Zivilgesetzbuch (Code civil/Burgerlijk Wetboek) aus dem Jahr 1804, in welchem das Hauptaugenmerk auf den Schutz der ehelichen Nachkommen gelegt war. Ende des 19. und im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden nach und nach die un- und außerehelichen Nachkommen den ehelichen gleichgestellt und die Bedeutung des Ehepartners als Erbe wurde hervorgehoben. Die letzten ausschlaggebenden Gesetzesänderungen in dieser Hinsicht erfolgten durch das Gesetz vom 14.05.1981, das Erbrecht des überlebenden Ehepartners betreffend, das Gesetz vom 28.03.2007 über das Erbrecht des überlebenden Partners bei eingetragenen Partnern und die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.

In den vergangenen Jahren wurde das belgische Zivilgesetzbuch in den verschiedensten Bereichen umfangreich aktualisiert. Die letzte wichtige Erneuerung erfolgte durch das Gesetz vom 19.01.2022, welches am 01.07.2022 in Kraft trat. Hier sind insbesondere Buch II, Titel III über die Vermögensverhältnisse von (Ehe-)Paaren und Buch IV über Nachlasse, Schenkungen und Testamente von Bedeutung.

Hinweis