Autor: Weinand |
Durch den Tod wird die Erbschaft automatisch eröffnet (Art.
Der Tod ist ein medizinischer Begriff; das Gesetz bestimmt nicht die Voraussetzungen und dessen Eintritt wird durch den Arzt anhand der neuesten technischen Kenntnisse bestimmt.
Art.
Unter Vorbehalt gegenteiliger Bestimmung werden die Fristen ab dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers berechnet. Die Fristen werden in Tagen und nicht in Stunden berechnet (Art.
Die Ausschlagung einer Erbschaft muss stets ausdrücklich erfolgen und steht unter Formzwang. Sie muss durch eine Erklärung in Form einer authentischen Urkunde vor einem Notar erfolgen (Art.
Folge der Ausschlagung ist, dass die Erbschaft als dem Erben nicht angefallen gilt und der Anspruch unmittelbar an weitere Erben übergeht (Art.
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