Autor: Weinand |
Seit dem Gesetz vom 18.06.2018 obliegt das Erstellen der Sterbeurkunde einem deutlich weniger strengen Formalismus.
Art.
Handelt es sich beim Verstorbenen um eine unbekannte Person, so obliegt es dem Standesbeamten, ein Protokoll mit all den ihm bekannten Informationen zu verfassen.
Jeder durch einen Erbfall Begünstigte, welcher die Erbschaft nicht ausgeschlagen hat, haftet für die Abgabe der Steuererklärung (Art. 38, 1 Abs. 1 ErbStGB; zur Abgabe der Steuererklärung und zu den Fristen siehe ausführlich Teil 9/3.1.2.6).
Grundsätzlich ist die Form des Nachweises der Erbeneigenschaft frei. Folgende Formen sind in Belgien anerkannt:
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