Sittenwidrige Ausnutzung eines Unterhaltstitels

1. Grundsätzliche Bedeutung des Titels

Ein rechtskräftiger Unterhaltstitel berechtigt den Titelgläubiger grundsätzlich auch zur Vollstreckung aus dem Titel. Dies gilt auch dann, wenn sich die Verhältnisse nach Erlass des Titels verändert haben und diese Änderung Auswirkungen auf die titulierte Unterhaltshöhe haben kann. Um den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen, stehen das Abänderungsverfahren oder auch das Vollstreckungsgegenverfahren zur Verfügung. Betreibt der Unterhaltsschuldner keine Änderung des Titels, und vollstreckt der Titelgläubiger nach wie vor aus dem Titel, so ist diese Vollstreckung i.d.R. berechtigt und führt nicht zur Annahme einer sittenwidrigen Ausnutzung des Titels.

2. Titelmissbrauch