Sachzuwendungen des Arbeitgebers, wie z.B.
freies Wohnen in einer Firmenwohnung, |
Überlassung einer - verbilligten - Dienstwohnung, |
Sachdeputate, |
Einkaufsrabatte für Warenhausbedienstete (OLG Hamm, Urt. v. 10.02.1998 - 1 UF 207/97, FamRZ 1999, 166), |
Jahreswagenrabatte (AG Stuttgart, Urt. v. 03.08.1989 - 24 F 1165/88, FamRZ 1990, |
Firmentelefon, |
freies oder verbilligtes Essen bzw. Essengeldzuschüsse oder |
die private Nutzungsmöglichkeit eines Firmenwagens, |
Sie sind unter Berücksichtigung der Eigenersparnis zu bewerten und mit dem ermittelten Betrag als Einkommen anzusehen (vgl. OLG München, Beschl. v. 19.02.1999 - 12 UF 1545/98, FamRZ 1999,
Lässt sich eine Eigenersparnis nicht feststellen, wie z.B. bei Arbeitskleidung, die nur am Arbeitsplatz getragen wird, scheidet eine unterhaltsrechtliche Einkommenszurechnung aus (siehe zur Bedeutung der Eigenersparnis betr. die Benutzung eines Firmenwagens auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.02.1990 - 18 UF 133/89, FamRZ 1990,
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