Während der Lohnsteuerabzug die voraussichtlich entstehende Steuerschuld des Betroffenen einigermaßen genau zu treffen pflegt, ist das bei der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den selbständig Tätigen i.d.R. nicht der Fall. Vielmehr hat die Vorauszahlung wegen § 37 Abs. 3 EStG meist keinen aktuellen Bezug zu der später festzusetzenden Einkommensteuerschuld. Das liegt u.a. an den häufig stark schwankenden Einkünften des Selbständigen und den ihm offen stehenden legalen Möglichkeiten, seine Steuerschuld zu mindern (vgl. auch Fischer-Winkelmann/Maier, FuR 1993,
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