Parkplätze

Autor: Stephan Schröder

Für öffentliche Parkplätze hat nach allgemeiner Auffassung die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht.

Steht die Parkfläche in Privateigentum, gelten die vorstehend unter Teil 15.1.5.5 für Privatstraßen dargelegten Regeln.