Autor: Stephan Schröder |
Hierfür sind inzwischen besondere Regeln vorhanden, und zwar die "Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA), die zunächst für Bundesstraßen und inzwischen auch durch jeweilige Erlasse in den einzelnen Bundesländern gilt. Hier wird auf Teil 15.1.8 verwiesen.
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