Autor: Stephan Schröder |
Der zum Vorsteuerabzug berechtigte Geschädigte kann nach dem schadenrechtlichen Bereicherungsverbot die Wertminderung nur netto ersetzt verlangen. Die gesetzliche Regelung, wonach Umsatzsteuer zu erstatten ist, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, steht dem nicht entgegen, da es sich um eine Frage der tatsächlichen Schadenhöhe handelt (AG Wipperfürth, Urt. v. 10.07.2020 -
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