Mietwagenkosten und Mehrwertsteuer

Autor: Stephan Schröder

Zu dieser Schadensposition muss nach einem Privatwagen und einem zum Betriebsvermögen gehörigen Fahrzeug unterschieden werden.

Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs wird überwiegend bei einem zum Vorsteuerausweis berechtigten Unternehmer erfolgen, so dass der Anfall der Steuer und deren Nachweis durch Vorlage der Mietwagenrechnung für einen Privatmann unproblematisch sind und damit auch zu einer Erstattung führen.

Wurde dagegen ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug beschädigt, ist ein unbeschränkter Vorsteuerabzug möglich, so dass zivilrechtlich ein Schadensersatzanspruch entfällt.