Autor: Chirstian Sitter |
Die Verjährung des gegen den Rechtsschutzversicherer gerichteten Kostenbefreiungsanspruchs beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer wegen dieser Kosten in Anspruch genommen wird, zuvor möglicherweise dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Klage gegen den Dritten erhebt (OLG Hamm, Urt. v. 22.04.1998 - 20 U 246/97, NJW-RR 1998, 1250).
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