Autor: Laudien |
Auch aus einer Bremsspur kann auf die Geschwindigkeit geschlossen werden, obwohl aufgrund der sehr verbreiteten Ausstattung mit ABS-Systemen (Antiblockiersystemen) derartige offensichtliche Spurausbildungen unterdrückt werden. Zwischenzeitlich zeichnet sich allerdings wiederum ein umgekehrter Trend ab, da aufgrund der nunmehr zu realisierenden hohen Frequenz der ABS-Regelung wieder eher die Abzeichnung visuell erkennbarer Bremsspuren auftritt.
Unabhängig davon muss zur Auswertung einer Brems-/Blockierspur deren Länge bekannt sein, welcher eine mittlere Verzögerung zuzuordnen ist.
Berechnung des Anhaltewegs
Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus:
optischer Wahrnehmungszeit |
Reaktionsgrundzeit |
Erkennungszeit |
Entscheidungsphase |
Fuß-Umsetzzeit |
Bremsenschwellzeit ca. 0,2 Sek. |
Vollbremszeit = Bremsweg |
Nur im Bereich der Schwell- und Vollbremszeit verzögert das Fahrzeug seine Geschwindigkeit rasch, d.h. bis einschließlich Wahrnehmungszeit, Reaktionszeit und Bremsansprechzeit fährt das Fahrzeug noch nahezu mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, da allenfalls eine geringe Ausrollverzögerung wirkt.
Die optische Wahrnehmungszeit ist die Zeitspanne, innerhalb derer ein Objekt optisch erfasst wird, und beträgt durchschnittlich 0,35 Sek. (Blickzuwendungszeit, Adaption). Sie ist u.a. abhängig davon, wo das Objekt auftaucht (Augenmitte kürzere Zeit, Augenwinkel längere Zeit).
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