Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren/Vorausfahren

Autor: Laudien

Diese Form der Geschwindigkeitsmessung kann auf verschiedene Arten vorgenommen werden. Die weiterentwickelte Messung mittels Police-Pilot-System wird in einem separaten Abschnitt behandelt). Das Messfahrzeug, regelmäßig ein Polizeifahrzeug, fährt entweder hinter oder vor dem zu messenden Kraftfahrzeug in einem möglichst gleichbleibenden Abstand und über eine gewisse Zeitdauer/Messstrecke. Es sind zwei Einsatzvarianten zu unterscheiden:

mit fotografischer Registrierung,

ohne fotografische Registrierung des Abstands zum zu messenden Fahrzeug. Zur Dokumentation eines möglichst gleichbleibenden Abstands können regelmäßig mehrere Fotos gefertigt werden. In die Fotos wird die über den Tacho ermittelte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, und die jeweils aktuelle Uhrzeit eingeblendet.

Damit sind die von der Rechtsprechung geforderten drei Parameter dieser Messungsmethode dokumentiert:

gleichbleibender Abstand zum zu messenden Fahrzeug (= Nachfahrabstand),

Länge der Messstrecke (= Nachfahrstrecke, ermittelbar aus der Zeit),

Geschwindigkeit.

Gleichbleibender Abstand

Der gleichbleibende Abstand ist bei diesem Messverfahren von ausschlaggebender Bedeutung. Wird kein gleichbleibender Abstand eingehalten, so ändert sich proportional zur Abstandsveränderung auch die gemessene Geschwindigkeit.