Unfalldatenschreiber

Autor: Laudien

Der Unfalldatenschreiber für Kraftfahrzeuge entspricht dem Einsatzmotiv nach einem Flugdatenschreiber. Die vom Gerät aufgezeichneten Ereignisse werden codiert, digital abgelegt und können nur mit geeigneter Software, schwerpunktmäßig durch spezielle Sachverständige, ausgelesen und ausgewertet werden. Aufgezeichnet werden Vorcrashdaten, Crashdaten und Nachcrashdaten. Im normalen Fahrbetrieb werden permanent die letzten 45 Sekunden Fahrzeit aufgezeichnet, welche nach einem Unfall automatisch oder durch manuelle Betätigung der Warnblinkanlage dauerhaft gespeichert werden (30 Sekunden vor und 15 Sekunden nach der Triggerung).

Auswertung

Für die gespeicherten und codierten Daten ist ein spezielles Auslese- und Auswertungsprogramm nötig. Die Herstellerfirma präsentiert dieses in zwei Versionen, einmal für autorisierte Sachverständige, zum anderen auch für Privatkunden. Letztere sind vorwiegend im gewerblichen Bereich, wie Speditionen etc., mit einer Vielzahl von Fahrzeugen zu suchen.

Es besteht keine Verpflichtung, die Unfalldaten der Polizei zugänglich zu machen.

Hinweis:

1.

Findet die Polizei im Unfallzeitpunkt einen Unfalldatenschreiber, so kann sie diesen als Beweismittel beschlagnahmen und verwerten.

2.