Autor: Laudien |
Fahrtenschreiber sind technische Einrichtungen in einem Kraftfahrzeug, die bestimmte Bewegungsabläufe, Betriebszustände und Bedienungsvorgänge aufzeichnen. Es sind gem. §
Unfallerschütterungen können sich auf die Schreibstifte und damit auf die protokollierte Geschwindigkeit auswirken (Sachverständigenfrage).
In Deutschland (sowie in den übrigen EU-Ländern) müssen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Kfz zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein (EGVO 3821/85). Gemäß EG-Verordnung 3821/85, Art. 14 hat der Unternehmer die Diagrammscheiben ein Jahr lang gut geordnet, d.h. zeitlich chronologisch aufzubewahren. § 57a StVZO über Fahrtenschreiber gilt nur für Fahrzeuge, die nicht der EU-Verordnung unterliegen.
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