OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 09.02.2007 (16 B 2174/06)
Die Ordnungsverfügung vom 18.7.2006, mit der dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, erweist sich aufgrund summarischer Überprüfung als offensichtlich rechtswidrig. Die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 [...]